Unternehmen
Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke
Aufgrund § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und gemäß § 6 Absatz 1 c und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 27.11.2020 für das Wirtschaftsjahr 2021 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan 2021 wird festgesetzt
a) bei den Erträgen auf | 28.820.951 € |
b) bei den Aufwendungen auf | 5.228.067 € |
c) der Jahresgewinn auf | 23.592.884 € |
2. im Vermögensplan
bei den Einnahmen und Ausgaben auf je | 38.324.561 € |
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 € |
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf | 0 € |
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.000.000 € |
§ 3 Umlage
Eine Umlage wird nicht erhoben.
Das Innenministerium Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 23.12.2020 Az 2-2214-6/1, die Gesetzmäßigkeit des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2021 bestätigt.
Der Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Vermögensplan ist vom Tage der Veröffentlichung an sieben Werktage (bis einschließlich 20.01.2021)
im Landratsamt Ravensburg, Zimmer 217, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, öffentlich ausgelegt.
Ravensburg, den 12.01.2021
gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass durch die Corona-Pandemie ein Zutritt in das Gebäude des Landratsamtes Ravensburg nur mit einem Termin sowie
mit entsprechender Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann. Zur Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke hat am 09.10.2019 aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 21 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit §§ 6 und 7 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. September 1974 (GBl. S. 408, 1975 S. 460, 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149) und aufgrund von § 19 der Verbandssatzung in der Fassung vom 1. Januar 1973 und der Änderungssatzungen vom 10. Januar 1978, 10. Oktober 1980, 15. Januar 1982, 28. April 1987, 1. Januar 1998, 24. Oktober 2009, 4. Februar 2012 und 9. Oktober 2019 folgende
Satzung zur Änderung
der Satzung des Zweckverbandes
Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW)
beschlossen:
§ 1
Die Satzung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) wird wie folgt geändert:
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband
Oberschwäbische Elektrizitätswerke geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ravensburg, den 27.11.2020
gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender
Am Freitag, dem 27. November 2020, findet um 17:45 Uhr im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg eine virtuelle, öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Die virtuelle Sitzung wird für Sie im Konferenzraum 216 des Landratsamtes Ravensburg übertragen. Hierzu lade ich ein. Bitte beachten Sie, dass ein Zutritt in das Gebäude nur mit entsprechender Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 5: Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 des Zweckverbandes OEW
TOP 6: Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes OEW
TOP 7: Anfragen und Verschiedenes
Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender
OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg
Die Gesellschafterversammlung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH hat am 22.06.2020 den Jahresabschluss der OEW Energie-Beteiligungs GmbH beschlossen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 23.07.2020 bis 31.07.2020 während der üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus.
Außerdem hat der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke einen Beteiligungsbericht erstellt. Auch dieser liegt vom 23.07.2020 bis 31.07.2020 während der üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus.
Ravensburg, den 22. Juli 2020
gez.
Barbara Endriss
Geschäftsführerin OEW Energie-Beteiligungs GmbH
OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg
Bilanz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2019
A Anlagevermögen
I Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen: | 454.666,00 € |
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung (1): | 1.536,00 € |
3. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau (1): | 135.854,80 € |
II Finanzanlagen
1. Beteiligungen (2): | 4.187.067.885,59 € |
B Umlaufvermögen
I Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (3): | 2.913.476,97 € |
2. Forderungen gegen Gesellschafter (3): | 9.438,54 € |
3. Sonstige Vermögensgegenstände (3): | 82.845,58 € |
II Sonstige Wertpapiere (4): | 58.330.816,89 € |
III Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (5): | 14.855.436,77 € |
Summe Aktiva: | 4.263.851.957,14 |
C Eigenkapital
I Gezeichnetes Kapital: | 1.000.000,00 € |
II Kapitalrücklage: | 1.906.865.000,77 € |
III Andere Gewinnrücklagen: | 814.209.065,58 € |
IV Bilanzgewinn (6), (25): | 76.925.108,99 € |
D Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (7): | 585.898,00 € |
2.Sonstige Rückstellungen (8): | 176.236,31 € |
E Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (9), (10): | 599.537.125,00 € |
2.Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (9), (11): | 863.577.746,73 € |
3. Sonstige Verbindlichkeiten (9), (12): | 975.775,76 € |
Summe Passiva: | 4.263.851.957,14 |
OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg
Anhang zur Bilanz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2019
A Allgemeines:
B Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:
Sonstige Angaben:
Nachtragsbericht:
OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2019
OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers (Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)
Prüfungsurteile:
Grundlage der Prüfungsurteile:
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss un den Lagebericht
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, den 5. Mai 2020
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Heubach
Wirtschaftsprüfer
gez.
Schabert
Wirtschaftsprüfer
Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke
Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), gemäß § 6 Absatz 1 i) und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 22. Juni 2020 den Jahresabschluss wie folgt beschlossen:
1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beträgt: | 2.850.248.277,64 € |
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen | 1.935.583.520,13 € |
- das Umlaufvermögen | 914.664.757,51 € |
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital | 2.850.175.531,55 € |
- die Rückstellungen | 1.620,00 € |
- die Verbindlichkeiten | 71.126,09 € |
1.2 Bilanzgewinn | 6.075.925,90 € |
1.2.1 Summe der Erträge | 7.735.595,77 € |
1.2.2 Summe der Aufwendungen | 1.659.669,87 € |
2. Ergebnisverwendung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes OEW beschließt, einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.000.000 Euro an die Mitgliedslandkreise auszuschütten. Die Ausschüttung wird aus dem Jahresergebnis 2019 und der Gewinnrücklagen finanziert.
3. Der Prüfungsbericht des Prüfungsamts des Landratsamts Ravensburg
wird zur Kenntnis genommen.
4. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführerin wird Entlastung erteilt.
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen.
Es kann bestätigt werden, dass
Das Kommunal- und Prüfungsamt kann der Verbandsversammlung empfehlen, den Jahresabschluss 2019 des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke festzustellen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 29.06.2020 bis 07.07.2020 während der üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus.
Ravensburg, den 26. Juni 2020
gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender
Am Montag, dem 22. Juni 2020, findet um 17:30 Uhr im Hotel Gasthof Ochsen, Herrenstraße 21 in Kisslegg, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke
Aufgrund § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und gemäß § 6 Absatz 1 c und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 06.12.2019 für das Wirtschaftsjahr 2020 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan 2020 wird festgesetzt
a) bei den Erträgen auf | 8.991.178 € |
b) bei den Aufwendungen auf | 1.518.067 € |
c) der Jahresgewinn auf | 7.473.111 € |
2. im Vermögensplan
bei den Einnahmen und Ausgaben auf je | 14.171.297 € |
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 € |
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf | 0 € |
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.000.000 € |
§ 3 Umlage
Eine Umlage wird nicht erhoben.
Das Innenministerium Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 22.01.2020 Az 2-2214.4-33/34, die Gesetzmäßigkeit des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2020 bestätigt.
Der Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Vermögensplan ist vom Tage der Veröffentlichung an sieben Werktage (bis einschließlich 11.02.2020)
im Landratsamt Ravensburg, Zimmer 217, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich ausgelegt.
Ravensburg, den 31.01.2020
gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender
Hinweis in eigener Sache:
Der Zweckverband OEW wird seine amtlichen Bekanntmachungen in Zukunft nur noch auf der eigenen Homepage, www.oew-energie.de, veröffentlichen. Die Verbandssatzung wurde entsprechend geändert.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke hat am 09.10.2019 aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 21 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit §§ 6 und 7 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. September 1974 (GBl. S. 408, 1975 S. 460, 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149) und aufgrund von § 19 der Verbandssatzung in der Fassung vom 1. Januar 1973 und der Änderungssatzungen vom 10. Januar 1978, 10. Oktober 1980, 15. Januar 1982, 28. April 1987, 1. Januar 1998, 24. Oktober 2009 und 4. Februar 2012 folgende
Satzung zur Änderung
der Satzung des Zweckverbandes
Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW)
beschlossen:
§ 1
Die Satzung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) wird wie folgt geändert:
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband
Oberschwäbische Elektrizitätswerke geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ravensburg, den 09.10.2019
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender
Am Mittwoch, dem 9. Oktober 2019, findet um 15:30 Uhr im Graf-Albrecht-Saal des Schlosses Haigerloch, 72401 Haigerloch, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke
Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), gemäß § 6 Absatz 1 i) und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 4. Juni 2019 den Jahresabschluss wie folgt beschlossen:
1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt: | 2.844.168.809,70 € |
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen | 1.935.394.703,53 € |
- das Umlaufvermögen | 908.774.106,17 € |
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital | 2.844.099.605,65 € |
- die Rückstellungen | 2.397,17 € |
- die Verbindlichkeiten | 66.806,88 € |
1.2 Bilanzgewinn | 6.670.327,15 € |
1.2.1 Summe der Erträge | 7.780.121,05 € |
1.2.2 Summe der Aufwendungen | 1.109.793,90 € |
2. Ergebnisverwendung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes OEW beschließt, den Bilanzgewinn 2018 in Höhe von 6.670.327,15 Euro in die Gewinnrücklage einzustellen.
3. Der Prüfungsbericht des Prüfungsamts des Landratsamts Ravensburg
wird zur Kenntnis genommen.
4. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführerin wird Entlastung erteilt.
Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen.
Es kann bestätigt werden, dass
Das Kommunal- und Prüfungsamt kann der Verbandsversammlung empfehlen, den Jahresabschluss 2018 des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke festzustellen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 17.06.2019 bis 26.06.2019 während der üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 314, öffentlich aus.
Ravensburg, den 14. Juni 2019
gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender
Am Dienstag, dem 4. Juni 2019, findet um 18:30 Uhr im Hotel-Restaurant Ochsen, Marktstraße 4, 89143 Blaubeuren, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 6: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 des Zweckverbandes OEW
TOP 7: Anfragen und Verschiedenes
Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender
Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke
Aufgrund § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und gemäß § 6 Absatz 1 c und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 30.11.2018 für das Wirtschaftsjahr 2019 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan 2019 wird festgesetzt
a) bei den Erträgen auf | 7.601.676 € |
b) bei den Aufwendungen auf | 1.562.000 € |
c) der Jahresgewinn auf | 6.039.676 € |
2. im Vermögensplan
bei den Einnahmen und Ausgaben auf je | 6.039.676 € |
3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 € |
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf | 0 € |
§ 2 Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 1.000.000 € |
§ 3 Umlage
Eine Umlage wird nicht erhoben.
Das Innenministerium Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 07.01.2019 Az 2-2214.4-33/33, die Gesetzmäßigkeit des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2019 bestätigt.
Der Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Vermögensplan ist vom Tage der Veröffentlichung an sieben Werktage (bis einschließlich 05.02.2019) im Landratsamt Ravensburg, Zimmer 521, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich ausgelegt.
Ravensburg, den 25.01.2019
gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender
Am Freitag, dem 30. November 2018, findet um 17:45 Uhr im Konferenzraum Stuiben im Business-Center des CenterParcs Park Allgäu, Allgäuallee 40, 88299 Leutkirch, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.
Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 6: Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 des Zweckverbandes OEW
TOP 7: Anfragen und Verschiedenes
Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender