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Bekanntmachungen / Jahresabschluss


16.01.2024
Wirtschaftsplan 2024

Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke

Aufgrund § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und gemäß § 6 Absatz 1 c und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke für das Wirtschaftsjahr 2024 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan 2024 wird festgesetzt im Erfolgsplan

1. Im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen

a) bei den Erträgen auf 57.875.327 €
b) bei den Aufwendungen auf -9.380.826 €
c) der Jahresgewinn auf 48.494.501 €

2. Im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen

a) Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 51.149.702 €
b) Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit -2.647.100 €
c) Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus a und b) 48.502.602 €
d) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €
e) Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -500.000 €
f) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo d und e) -500.000 €
g) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus c und f) 48.002.602 €
h) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 9.248.256 €
i) Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -60.000.000 €
j) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeiten (Saldo aus h und i) -50.751.744 €
k) Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus g und j) -2.749.142 €

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €
 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 0 €

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €

§ 3 Umlage

Eine Umlage wird nicht erhoben.

Das Innenministerium Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 08.01.2024 Az IM2-2214-6/5/2, die Gesetzmäßigkeit des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2024 bestätigt.

Der Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Vermögensplan ist vom Tage der Veröffentlichung an sieben Werktage (bis einschließlich 25.01.2024) im Landratsamt Ravensburg, Zimmer 217, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, öffentlich ausgelegt.

Ravensburg, den 16.01.2024

gez.
Stefanie Bürkle
Verbandsvorsitzende

Hinweis:
Zur Terminvereinbarung steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.



21.11.2023
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW
am 1. Dezember 2023

Am Freitag, dem 1. Dezember 2023, findet um 17:00 Uhr im großen Sitzungsraum des Haupt- und Landesgestüts Marbach, Gestütshof 1, 72532 Gomadingen eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 6: Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024 des Zweckverbandes OEW
TOP 7: Anfragen und Verschiedenes

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


gez.
Stefanie Bürkle
Verbandsvorsitzende



19.06.2023
Jahresabschluss 2022

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Die Gesellschafterversammlung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH hat am 15.06.2023 den Jahresabschluss der OEW Energie-Beteiligungs GmbH beschlossen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 20.06.2023 bis 03.07.2023 im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus. Zur Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.

Außerdem hat der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke einen Beteiligungsbericht erstellt. Auch dieser liegt vom 20.06.2023 bis 03.07.2023 im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus. Zur Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.

Ravensburg, den 19. Juni 2023


gez.
Barbara Endriss
Geschäftsführerin OEW Energie-Beteiligungs GmbH



19.06.2023
Jahresabschluss 2022

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Bilanz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2022

A Anlagevermögen

I Sachanlagen

1. Technische Anlagen und Maschinen: 189.647,00 €
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung (1): 1.331,00 €

II Finanzanlagen

1. Beteiligungen (2): 4.203.116.131,39 €

B Umlaufvermögen

I Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (3): 7.064.531,76 €
2. Forderungen gegen Gesellschafter (3): 9.731,12 €
3. Sonstige Vermögensgegenstände (3): 2.220.208,85 €
II Sonstige Wertpapiere (4): 22.089.412,61 €
III Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (5): 2.353.324,57 €
Summe Aktiva: 4.237.044.318,30 €

C Eigenkapital

I Gezeichnetes Kapital: 1.000.000,00 €
II Kapitalrücklage: 1.906.865.000,77 €
III Andere Gewinnrücklagen: 1.038.108.502,43 €
IV Bilanzgewinn (6), (25): 88.166.196,79 €

D Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (7): 972.671,00 €
2.Sonstige Steuerrückstellungen (8): 203.519,35 €
3.Sonstige Rückstellungen (8): 200.857,56 €

E Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (9), (10): 365.000.072,12 €
2.Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (9), (11): 834.342.548,73 €
3. Sonstige Verbindlichkeiten (9), (12): 2.184.949,55 €
Summe Passiva: 4.237.044.318,30 €


19.06.2023
Jahresabschluss 2022

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Anhang zur Bilanz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2022

A Allgemeines:

  • Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. In Verbindung mit § 103 Abs. 1 Nr.5 b) der Gemeindeordnung Baden-Württemberg werden der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Somit sind die Regelungen für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs.3 HGB anzuwenden. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2022 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft ist unter der Firma OEW Energie-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Ravensburg im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 4678 eingetragen.
     

B Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

  • Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
     
  • (1) Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Erhaltene Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm zur Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäuleninfrastruktur werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der geförderten Anlagegüter abgesetzt. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage 3, Blatt 6) dargestellt.
     
  • (2) Die Bewertung des Beteiligungsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten. Die OEW Energie-Beteiligungs GmbH ist zum 31.12.2022 Eigentümerin von insgesamt 129.299.783 EnBW Aktien.
    Der Beteiligungsbuchwert an der Erdgas Südwest musste aufgrund der Übernahme von Verlusten einer 100 %-Tochter auf null abgeschrieben werden. Aktuell wird überprüft, in wie weit die Erdgas Südwest auf finanzielle Unterstützung der Gesellschafter angewiesen sein wird.
     
  • Angaben zum Anteilsbesitz:
    EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe:
    -> Beteiligung: 46,745 %, EK in EUR: 4.144,8 Mio., Ergebnis 2022 in EUR: 973,3 Mio.
    Erdgas Südwest GmbH, Karlsruhe:
    -> Beteiligung: 21,00 %, EK in EUR: -152,5* Mio., Ergebnis 2022 in EUR: -219,1* Mio
    * vorläufiger Jahresabschluss; nicht testiert
    Solarpark Leutkirch GmbH & Co. KG, Leutkirch im Allgäu:
    -> Beteiligung: 20,00 %, EK in EUR: 6,2 Mio., Ergebnis 2022 in EUR: 1,4 Mio.
    Solarpark Leutkirch Verwaltungsgesellschaft mbH, Leutkirch im Allgäu:
    -> Beteiligung: 20,00 %
    NetCom BW GmbH, Ellwangen:
    -> Beteiligung: 25,10 %, EK in EUR: 14,7 Mio., Ergebnis 2022 in EUR: -8,9 Mio.
    EnBW Onshore Portfolio GmbH, Stuttgart:
    -> Beteiligung: 16,66 %, EK in EUR: 61,5 Mio., Ergebnis 2022 in EUR: 10,1 Mio.
    VNG AG (vormals "VNG Verbundnetz Gas AG"), Leipzig:
    -> Beteiligung: 4,53 %, EK in EUR: 1.080,3 Mio., Ergebnis 2022 in EUR: -596,0 Mio.
    EnBW Windpark Buchholz III GmbH, Stuttgart:
    -> Beteiligung: 24,95 %, EK in EUR: 19,0 Mio., Ergebnis 2021 in EUR: 1,5 Mio.
    OEW Breitband GmbH, Ehingen:
    -> Beteiligung: 99,55 %, EK in EUR: 19,4 Mio., Ergebnis 2021 in EUR: -2,5 Mio.
     
  • (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Verrechnungskonten und Gesellschafterdarlehen. Die Gesellschafterdarlehen werden marktüblich verzinst. Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind im Einzelnen in der Anlage 3, Blatt 6 dargestellt.

 
  • (4) Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsenoder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.
     
  • (5) Bei Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten handelt es sich um Kassenbestand, Kontokorrent- und Geldmarktguthaben.
     
  • (6) Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 27.06.2022 wurden aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 112.870.964,46 EUR 20.000.000 an den alleinigen Gesellschafter Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke ausgeschüttet und der danach verbleibende Anteil in Höhe von EUR 92.870.964,46 in die Gewinnrücklage eingestellt.
     
  • ((7) Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem ratierlich degressiven Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der 10-Jahresdurchschnittszinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,78 % (Vj. 1,87 %) verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden im Gehaltstrend ab 2023 mit 1,50 % (Vj. 1,50 %) und erwartete Rentensteigerungen mit 1,50 % (Vj. 1,50 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 0,00 % (Vj. 0,00 %) berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittssatz und dem 7-Jahresdurchschnittssatz beträgt zum Abschlussstichtag EUR 60.830 (Vj. EUR 87.662) und unterliegt gemäß § 253 Abs. 2 i. V. m. Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.
     
  • (8) Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten des Jahresabschlusses, Kosten für ausstehende Rechnungen sowie Kosten für nicht verbrauchten Urlaub.
     
  • (9) Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt (Anlage 3, Blatt 7).
     
  • (10) Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vier Darlehen in Höhe von EUR 200.000.000,00, EUR 90.000.000,00, EUR 50.000.000,00 und EUR 25.000.000,00 gegenüber der LBBW ausgewiesen. Zur Sicherung dieser Darlehen bestehen selbstschuldnerische Bürgschaften des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke, Ravensburg, in voller Höhe.
  • (11) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 834.342.548,73 betreffen Darlehen, die im Wesentlichen für den Erwerb von Beteiligungen zur Verfügung gestellt wurden.
  • (12) In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Abgrenzungen für Avalprovisionen und für Zinsen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 581.149,20 (Vj. EUR 768.030,72) sowie Zinsabgrenzungen gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 1.345.500,00 (Vj EUR 0,00) ausgewiesen.
     
  • (13) Es ergibt sich per Saldo eine aktive latente Steuer, die in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wird. Aktive latente Steuern entstehen einerseits aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Finanzanlagen, der Wertpapiere des Umlaufvermögens und der Pensionsrückstellungen sowie andererseits aus steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen. Passive latente Steuern ergeben sich aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 29,475 % zugrunde gelegt.
     

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung:

  • (14) Die Umsatzerlöse bestehen ausschließlich aus dem Betrieb von Ladesäulen und entsprechender Erlöse aus THG-Quoten im OEW-Verbandsgebiet.
     
  • (15) Zur Feststellung der Werthaltigkeit der Beteiligung an der EnBW wurde ein Impairment-Test zum Stichtag 31.12.2022 durchgeführt. Der ermittelte Wert liegt über den Anschaffungs- und Herstellungskosten von 31,27 pro Aktie. Im Vorjahr lag der ermittelte Wert ebenfalls über den Anschaffungs- und Herstellungskosten.
     
  • (16) Der Materialaufwand betrifft ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen.
  • (17) Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Gehälter und für die Zuführung zur Rückstellung für nicht verbrauchten Urlaub (insgesamt TEUR 214; Vj. TEUR 206), soziale Aufwendungen (TEUR 4; Vj. TEUR 4) sowie Aufwendungen für Altersversorgung (TEUR 88, Vj. TEUR 138) enthalten.
     
  • (18) Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt für die Abschlussprüfung EUR 80.000,00 und für Steuerberatungsleistungen EUR 15.499,27.
     
  • (19) In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 9.260.418,06 (Vj. EUR 8.690.950,72) enthalten. Darüber hinaus wurden Aufwendungen für Abzinsungen in Höhe von EUR 17.011,00 (Vj. EUR 15.657,00) erfasst.
     
  • (20) Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in Höhe von EUR 168.640,45 auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und in Höhe von EUR 3.433,57 auf Vorjahre.
     

Sonstige Angaben:

  • (21) Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die 2022 eingegangen worden sind aber erst 2023 zu Auszahlungen führen.
     
  • (22) Ein Aufsichtsrat besteht nicht.
     
  • (23) Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Barbara Endriss, Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und leitende Angestellte, dienstansässig in Ravensburg. Auf die Angabe der Bezüge wird unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
     
  • (24) Im Geschäftsjahr war, abgesehen von der Geschäftsführerin, eine geringfügig Beschäftigte angestellt.
     
  • (25) Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, EUR 27.500.000 an den einzigen Gesellschafter Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 60.666.196,79 in die Gewinnrücklage einzustellen.
     
    Ravensburg, 07. Juni 2023
    gez.
    Barbara Endriss
    Geschäftsführerin
     

19.06.2023
Jahresabschluss 2022

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2022



19.06.2023
Jahresabschluss 2022

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers (Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

Prüfungsurteile:

  • Wir haben den Jahresabschluss der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, Ravensburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OEW Energie-Beteiligungs GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

    Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
    -> (entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

    -> (vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

    Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
     

Grundlage für die Prüfungsurteile:

  • Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
     

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss un den Lagebericht

  • Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

    Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
     

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

  • Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

    Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
     

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
     
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
     
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
     
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
     
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
     
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;
     
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
     

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Stuttgart, den 13. Juni 2023


Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


gez.
Heubach
Wirtschaftsprüfer


gez.
Pentz
Wirtschaftsprüfer



19.06.2023
Jahresabschluss 2022

Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke

Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), gemäß § 6 Absatz 1 j) und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 15. Juni 2023 den Jahresabschluss wie folgt beschlossen:

1. Feststellung des Jahresabschlusses

1. Erfolgsrechnung
1.1 Summe Erträge 29.308.795,99 €€
1.2 Summe Aufwendungen - 5.960.484,50 €
1.3 Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) 23.348.311,49 €
2. Liquiditätsrechnung
2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 24.575.172,34 €
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 520.357,56 €
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) 24.054.814,78 €
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit - 32.194.664,77 €
2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) - 8.139.849,99 €
2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen - €
3. Bilanzsumme 2.816.234.956,01 €

2. Ergebnisverwendung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes OEW beschließt, zum 01.10.2023 einen Gesamtbetrag in Höhe von 50.000.000,00 Euro an die Mitgliedslandkreise auszuschütten. Die Ausschüttung wird in Höhe von 23.348.311,49 Euro aus dem Jahresergebnis 2022 und der Restbetrag aus der Gewinnrücklage finanziert.

3. Der Prüfungsbericht des Prüfungsamts des Landratsamts Ravensburg

wird zur Kenntnis genommen.

4. Dem Verwaltungsrat, dem Verbandsvorsitzenden und der Geschäftsleitung wird Entlastung erteilt.

Ravensburg, den 15. Juni 2023

gez.
Stefanie Bürkle
Verbandsvorsitzende

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 20.06.2023 bis 03.07.2023 im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus. Zur Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.



12.06.2023
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW
am 15. Juni 2023

Am Donnerstag, dem 15. Juni 2023, findet um 18:00 Uhr im Hotel Restaurant Schwanen, Bei der Martinskirche 10, 72555 Metzingen, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 7: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022 des Zweckverbandes OEW
TOP 8: Anfragen und Verschiedenes

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


gez.
Stefanie Bürkle
Verbandsvorsitzende



13.03.2023
Satzungsänderung der OEW
am 13. März 2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke hat am 13. März 2023 aufgrund von § 5 Absatz 3, § 13 Absatz 6 und § 16 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16.09.1974 (GBl. S. 408) und den dazu ergangenen Änderungen i. V. mit § 19 Absatz 1 und 3 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg i. d. F. vom 03.10.1983 (GBl. S. 578) und den dazu ergangenen Änderungen und i. V. mit § 6 Absatz 1 i sowie § 11 der Verbandssatzung i. d. F. vom 27.11.2020 folgende

Satzung zur Änderung
der Satzung über die Entschädigung für
ehrenamtliche Tätigkeit
vom 16. Juni 1977
i. d. F. der Änderungen vom 06.09.1984, 28.09.1987, 18.09.1989,
27.07.2000, 19.07.2001, 28.05.2008, 27.01.2012 und 23.01.2014


beschlossen:

§ 1
Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit wird wie folgt geändert:

  1. ) In § 1 Nr. 1 wird der Betrag "140,00 Euro" durch den Betrag "165,00 Euro" ersetzt.
     
  2. ) In § 1 Nr. 2 wird der Betrag "175,00 Euro" durch den Betrag "205,00 Euro" ersetzt.
     
  3. ) In § 3 a) wird der Betrag "720,00 Euro" durch den Betrag "850,00 Euro" ersetzt.
     
  4. ) In § 3 b) wird der Betrag "360,00 Euro" durch den Betrag "425,00 Euro" ersetzt.
     

§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Ravensburg, den 13.03.2023


gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



28.02.2023
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW
am 13. März 2023

Am Montag, dem 13. März 2023, findet um 18:30 Uhr im Karls Hotel Sigmaringen, In den Burgwiesen 7, 72488 Sigmaringen, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 6: Wahl eines / einer neuen Verbandsvorsitzenden und ggf. eines weiteren Stellvertreters
TOP 7: Wahl von Herrn Luca Prayon als Nachfolger von Herrn Wölfle in den Verwaltungsrat der OEW
TOP 8: Änderung der Satzung "Ehrenamtliche Entschädigung"
TOP 9: Anfragen und Verschiedenes

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



02.02.2023
Wirtschaftsplan 2023

Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke

Aufgrund § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und gemäß § 6 Absatz 1 c und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke für das Wirtschaftsjahr 2023 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan 2023 wird festgesetzt im Erfolgsplan

1. Im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen

a) bei den Erträgen auf 39.552.133 €
b) bei den Aufwendungen auf -7.087.942 €
c) der Jahresgewinn auf 32.464.191 €

2. Im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen

a) Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 35.200.258 €
b) Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit -2.728.500 €
c) Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus a und b) 32.471.758 €
d) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €
e) Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -500.000 €
f) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo d und e) -500.000 €
g) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus c und f) 31.971.758 €
h) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 14.879.362 €
i) Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -50.000.000 €
j) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeiten (Saldo aus h und i) -35.120.638 €
k) Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus g und j) -3.148.880 €

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €
 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 0 €

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €

§ 3 Umlage

Eine Umlage wird nicht erhoben.

Das Innenministerium Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 12.01.2023 Az IM2-2214-6/2, die Gesetzmäßigkeit des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2023 bestätigt.

Der Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Vermögensplan ist vom Tage der Veröffentlichung an sieben Werktage (bis einschließlich 10.02.2023) im Landratsamt Ravensburg, Zimmer 217, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, öffentlich ausgelegt.

Ravensburg, den 02.02.2023

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender

Hinweis:
Zur Terminvereinbarung steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.



25.11.2022
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW
am 9. Dezember 2022

Am Freitag, dem 9. Dezember 2022, findet um 16:45 Uhr im Haus des Gastes Alpirsbach, Hauptstraße 20, 72275 Alpirsbach eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 5: Wahl eines Nachfolgers von Herrn Dr. Heiko Schmid in den Verwaltungsrat der OEW
TOP 6: Wahl eines Nachfolgers von Herrn Lothar Wölfle in den Aufsichtsrat der EnBW Holding
TOP 7: Wahl eines Nachfolgers der OEW-Geschäftsführung
TOP 8: Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes OEW
TOP 9: Anfragen und Verschiedenes

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



28.06.2022
Jahresabschluss 2021

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Die Gesellschafterversammlung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH hat am 27.06.2022 den Jahresabschluss der OEW Energie-Beteiligungs GmbH beschlossen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 28.06.2022 bis 06.07.2022 im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus. Zur Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.

Außerdem hat der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke einen Beteiligungsbericht erstellt. Auch dieser liegt vom 28.06.2022 bis 06.07.2022 im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus. Zur Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.

Ravensburg, den 28. Juni 2022


gez.
Barbara Endriss
Geschäftsführerin OEW Energie-Beteiligungs GmbH



28.06.2022
Jahresabschluss 2021

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Bilanz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2021

A Anlagevermögen

I Sachanlagen

1. Technische Anlagen und Maschinen: 277.177,00 €
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung (1): 1.400,00 €
3. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau (1): 0,00 €

II Finanzanlagen

1. Beteiligungen (2): 4.185.543.142,72 €

B Umlaufvermögen

I Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (3): 8.669.875,68 €
2. Forderungen gegen Gesellschafter (3): 8.879,52 €
3. Sonstige Vermögensgegenstände (3): 2.130.490,65 €
II Sonstige Wertpapiere (4): 63.725.292,97 €
III Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (5): 99.473.757,80 €
Summe Aktiva: 4.359.830.016,34 €

C Eigenkapital

I Gezeichnetes Kapital: 1.000.000,00 €
II Kapitalrücklage: 1.906.865.000,77 €
III Andere Gewinnrücklagen: 945.237.537,97 €
IV Bilanzgewinn (6), (25): 112.870.964,46 €

D Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (7): 868.596,00 €
2.Sonstige Steuerrückstellungen (8): 124.792,86 €
3.Sonstige Rückstellungen (8): 174.491,68 €

E Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (9), (10): 549.536.373,55 €
2.Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (9), (11): 842.147.883,96 €
3. Sonstige Verbindlichkeiten (9), (12): 1.004.375,09 €
Summe Passiva: 4.359.830.016,34 €


28.06.2022
Jahresabschluss 2021

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Anhang zur Bilanz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2021

A Allgemeines:

  • Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. In Verbindung mit § 103 Abs. 1 Nr. 5 b) der Gemeindeordnung Baden-Württemberg werden der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Somit sind die Regelungen für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2021 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft ist unter der Firma OEW Energie-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Ravensburg im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 4678 eingetragen.
     

B Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

  • Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
     
  • (1) Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Erhaltene Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm zur Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäuleninfrastruktur werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der geförderten Anlagegüter abgesetzt. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage 3, Blatt 6) dargestellt.
     
  • (2) Die Bewertung des Beteiligungsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten. Die OEW Energie-Beteiligungs GmbH ist zum 31.12.2021 Eigentümerin von insgesamt 129.299.783 EnBW Aktien.
     
  • Angaben zum Anteilsbesitz:
    EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe:
    -> Beteiligung: 46,745 %, EK in EUR: 3.469,5 Mio., Ergebnis 2021 in EUR: 46,6 Mio.
    Erdgas Südwest GmbH, Karlsruhe:
    -> Beteiligung: 21,00 %, EK in EUR: 66,6 Mio., Ergebnis 2021 in EUR: 0,4 Mio
    Solarpark Leutkirch GmbH & Co. KG, Leutkirch im Allgäu:
    -> Beteiligung: 20,00 %, EK in EUR: 7,4 Mio., Ergebnis 2021 in EUR: 0,6 Mio.
    Solarpark Leutkirch Verwaltungsgesellschaft mbH, Leutkirch im Allgäu:
    -> Beteiligung: 20,00 %
    NetCom BW GmbH, Ellwangen:
    -> Beteiligung: 25,10 %, EK in EUR: 23,6 Mio., Ergebnis 2021 in EUR: -0,6 Mio.
    EnBW Onshore Portfolio GmbH, Stuttgart:
    -> Beteiligung: 16,66 %, EK in EUR: 72,2 Mio., Ergebnis 2021 in EUR: 2,9 Mio.
    VNG AG (vormals "VNG Verbundnetz Gas AG"), Leipzig:
    -> Beteiligung: 4,21 %, EK in EUR: 1.009,7 Mio., Ergebnis 2021 in EUR: 154,2 Mio.
    EnBW Windpark Buchholz III GmbH, Stuttgart:
    -> Beteiligung: 24,95 %, EK in EUR: 20,5 Mio., Ergebnis 2021 in EUR: 0,2 Mio.
    OEW Breitband GmbH, Ehingen:
    -> Beteiligung: 96,43 %, EK in EUR: 1,9 Mio., Ergebnis 2021 in EUR: -0,2 Mio.
     
  • Am 27.11.2020 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes OEW und daraufhin auch die Gesellschafterversammlung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH beschlossen, eine Gesellschaft zum Ausbau von Glasfaserinfrastruktur in Baden-Württemberg zu gründen. Die OEW Breitband GmbH mit Sitz in Ehingen wurde am 4. August 2021 gegründet.

 
  • (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 130.490,65 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von Mio. EUR 2 eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren. Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Verrechnungskonten und Gesellschafterdarlehen. Die Gesellschafterdarlehen werden marktüblich verzinst.
     
  • (4) Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsenoder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.
     
  • (5) Bei Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten handelt es sich um Kassenbestand, Kontokorrent- und Geldmarktguthaben.
     
  • (6) Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 15.06.2021 wurden aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 74.103.363,40 EUR 20.000.000 an den alleinigen Gesellschafter Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke ausgeschüttet und der danach verbleibende Anteil in Höhe von EUR 54.103.363,40 in die Gewinnrücklage eingestellt.
     
  • (7) Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem ratierlich degressiven Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der 10-Jahresdurchschnittszinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,87 % (Vj. 2,30 %) verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden im Gehaltstrend ab 2022 mit 1,50 % und erwartete Rentensteigerungen mit 1,5 % (Vj. 1,50 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 0,00 % (Vj. 0,00 %) berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittssatz und dem 7-Jahresdurchschnittssatz beträgt zum Abschlussstichtag EUR 87.662 (Vj. EUR 103.870) und unterliegt gemäß § 253 Abs. 2 i. V. m. Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.
     
  • (8) Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten des Jahresabschlusses, Kosten für ausstehende Rechnungen sowie Kosten für nicht verbrauchten Urlaub.
     
  • (9) Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt (Anlage 3, Blatt 7).
  • (10) Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind sieben Darlehen in Höhe von EUR 199.536.320,00, EUR 15.000.000,00, EUR 40.000.000,00, EUR 5.000.000,00, EUR 30.000.000,00, EUR 200.000.000,00 und EUR 50.000.000,00 gegenüber der LBBW ausgewiesen. Zur Sicherung dieser Darlehen bestehen selbstschuldnerische Bürgschaften des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke, Ravensburg, in voller Höhe. Außerdem ist ein Darlehen in Höhe von EUR 10.000.000,00 gegenüber der Kreissparkasse Ravensburg ausgewiesen. Auch zur Sicherung dieses Darlehens besteht eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke.
     
  • (11) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 842.147.883,96 betreffen Darlehen, die im Wesentlichen für den Erwerb von Beteiligungen zur Verfügung gestellt wurden
  • (12) In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Abgrenzungen für Avalprovisionen und für Zinsen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 768.030,72 (Vj. EUR 829.971,71) ausgewiesen.
     
  • (13) Es ergibt sich per Saldo eine aktive latente Steuer, die in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wird. Aktive latente Steuern entstehen einerseits aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Finanzanlagen, der Wertpapiere des Umlaufvermögens und der Pensionsrückstellungen sowie andererseits aus steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen. Passive latente Steuern ergeben sich aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 29,125 % zugrunde gelegt.
     

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung:

  • (14) Die Umsatzerlöse bestehen ausschließlich aus dem Betrieb von Ladesäulen im OEW-Verbandsgebiet.
     
  • (15) Zur Feststellung der Werthaltigkeit der Beteiligung an der EnBW wurde ein Impairment-Test zum Stichtag 31.12.2021 durchgeführt. Der ermittelte Wert liegt über den Anschaffungskosten von 31,27 pro Aktie. Im Vorjahr lag der ermittelte Wert ebenfalls deutlich über den Anschaffungskosten.
     
  • (16) Der Materialaufwand betrifft ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen.
  • (17) Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Gehälter und für die Zuführung zur Rückstellung für nicht verbrauchten Urlaub (insgesamt TEUR 206; Vj. TEUR 198), soziale Aufwendungen (TEUR 4; Vj. TEUR 4) sowie Aufwendungen für Altersversorgung (TEUR 138, Vj. TEUR 115) enthalten.
     
  • (18) Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt für die Abschlussprüfung EUR 70.000,00 und für Steuerberatungsleistungen EUR 35.031,40.
     
  • (19) In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 8.690.950,72 (Vj. EUR 8.661.178,08) enthalten. Darüber hinaus wurden Aufwendungen für Abzinsungen in Höhe von EUR 15.657,00 (Vj. EUR 16.083,00) erfasst.
     
  • (20) Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in Höhe von EUR 124.792,86 auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und in Höhe von EUR 0,00 auf das Ergebnis aus 2020.
     

Sonstige Angaben:

  • (21) Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die 2021 eingegangen worden sind aber erst 2022 zu Auszahlungen führen.
     
  • (22) Ein Aufsichtsrat besteht nicht.
     
  • (23) Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Barbara Endriss, Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und leitende Angestellte, dienstansässig in Ravensburg. Auf die Angabe der Bezüge wird unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
     
  • (24) Im Geschäftsjahr war, abgesehen von der Geschäftsführerin, eine geringfügig Beschäftigte angestellt.
     
  • (25) Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, EUR 20.000.000 an den einzigen Gesellschafter Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 92.870.964,46 in die Gewinnrücklage einzustellen.
     

Nachtragsbericht:

  • Am 24.02.2022 marschierte Russland in die Ukraine ein. Dieser Krieg hat vor allem Auswirkungen auf die VNG AG in Leipzig. Im Lagebericht wird hierauf ausführlich eingegangen.
    Ravensburg, 4. Mai 2022
    gez.
    Barbara Endriss
    Geschäftsführerin
     

28.06.2022
Jahresabschluss 2021

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2021



28.06.2022
Jahresabschluss 2021

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers (Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

Prüfungsurteile:

  • Wir haben den Jahresabschluss der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, Ravensburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OEW Energie-Beteiligungs GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
     

Grundlage für die Prüfungsurteile:

  • Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
     

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss un den Lagebericht

  • Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
     

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

  • Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
     

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus


  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
     
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
     
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
     
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
     
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
     
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;
     
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
     

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Stuttgart, den 4. Mai 2022


Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


gez.
Heubach
Wirtschaftsprüfer


gez.
Pentz
Wirtschaftsprüfer



28.06.2022
Jahresabschluss 2021

Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke

Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), gemäß § 6 Absatz 1 i) und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 27. Juni 2022 den Jahresabschluss wie folgt beschlossen:

1. Feststellung des Jahresabschlusses

1.1 Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beträgt: 2.832.825.518,58 €

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 1.936.344.396,48 €
- das Umlaufvermögen 896.481.122,10 €

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Eigenkapital 2.832.315.433,36 €
- die Rückstellungen 250.600,00 €
- die Verbindlichkeiten 259.485,22 €
1.2   Bilanzgewinn 24.275.829,58 €
1.2.1 Summe der Erträge 28.900.063,72 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 4.624.234,14 €

2. Ergebnisverwendung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes OEW beschließt, zum 01.10.2022 einen Gesamtbetrag in Höhe von 40.000.000 Euro an die Mitgliedslandkreise auszuschütten. Die Ausschüttung wird in Höhe von 24.275.829,58 Euro aus dem Jahresergebnis 2021 und der Restbetrag aus den Rücklagen finanziert.

3. Der Prüfungsbericht des Prüfungsamts des Landratsamts Ravensburg

wird zur Kenntnis genommen.

4. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführerin wird Entlastung erteilt.

Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen.

Es kann bestätigt werden, dass

  • bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
  • die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
  • der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist,
  • das Vermögen richtig und vollständig nachgewiesen ist, die Beschlüsse des Verwaltungsrates/ der Verbandsversammlung vorliegen und satzungs- und ordnungsgemäß sind,
  • die Kassenvorgänge in Ordnung waren,
  • der Zweckverband OEW seiner Aufgabe nach Maßgabe von § 3 der Verbandssatzung vom 21. Oktober 2009, in der Fassung vom 27. November 2020, d. h. unter anderem der Erhaltung des Verbandsvermögens und der Förderung kultureller Zwecke im Verbandsgebiet, nachgekommen ist.

Das Kommunal- und Prüfungsamt kann der Verbandsversammlung empfehlen, den Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke festzustellen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 28.06.2022 bis 06.07.2022 im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus. Zur Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.

Ravensburg, den 28. Juni 2022

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



14.06.2022
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW am
27. Juni 2022

Am Montag, dem 27. Juni 2022, findet um 17:30 Uhr im Hotel Teuchelwald, Schömberger Straße 9, 72250 Freudenstadt, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:

  • TOP 5: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 des Zweckverbandes OEW
     
  • TOP 6: Wahl eines Nachfolgers von Herrn Dr. Schmid in den Aufsichtsrat der Netze BW
     
  • TOP 7: Anfragen und Verschiedenes
     

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



03.03.2022
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW
am 14. März 2022

Am Montag, dem 14. März 2022, findet um 18:00 Uhr im Hotel und Restaurant Achalm, Achalm (Gewand) 2, 72766 Reutlingen eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein. Bitte beachten Sie, dass ein Zutritt in das Hotel nur mit entsprechender Mund-Nasen-Bedeckung (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sowie einem vollständigen Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem tagesaktuellen Schnelltest erfolgen kann. Außerdem bitten wir Sie darum, Ihre Teilnahme telefonisch bei uns anzumelden. Zur Anmeldung an der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung der OEW steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 6:Beschlussfassung über die Verlängerung von einer oder mehrerer Bürgschaften des Zweckverbandes OEW für Darlehen der OEW Energie-Beteiligngs GmbH
TOP 7: Anfragen und Verschiedenes

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



02.02.2022
Wirtschaftsplan 2022

Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke

Aufgrund § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und gemäß § 6 Absatz 1 c und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 10.12.2021 für das Wirtschaftsjahr 2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan 2022 wird festgesetzt im Erfolgsplan

a) bei den Erträgen auf 29.181.310 €
b) bei den Aufwendungen auf 5.513.067 €
c) der Jahresgewinn auf 23.668.243 €

2. Im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen

a) Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 29.181.310 €
b) Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit -5.505.500 €
c) Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus a und b) 23.675.810 €
d) Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €
e) Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -500.000 €
f) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo d und e) -500.000 €
g) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus c und f) 23.175.810 €
h) Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 14.805.335 €
i) Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -40.000.000 €
j) Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeiten (Saldo aus h und i) -25.194.665 €
k) Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus g und j) -2.018.855 €

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €
 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 0 €

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €

§ 3 Umlage

Eine Umlage wird nicht erhoben.

Das Innenministerium Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 27.01.2022 Az IM2-2214-6/2, die Gesetzmäßigkeit des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2022 bestätigt.

Der Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Vermögensplan ist vom Tage der Veröffentlichung an sieben Werktage (bis einschließlich 10.02.2022) im Landratsamt Ravensburg, Zimmer 217, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, öffentlich ausgelegt.

Ravensburg, den 02.02.2022

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass durch die Corona-Pandemie ein Zutritt in das Gebäude des Landratsamtes Ravensburg nur mit einem Termin sowie mit entsprechender Mund-Nasen-Bedeckung (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sowie einem vollständigen Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem tagesaktuellen Schnelltest erfolgen kann. Zur Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.



01.12.2021
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW
am 10. Dezember 2021

Am Freitag, dem 10. Dezember 2021, findet um 18:00 Uhr im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg eine virtuelle, öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Die virtuelle Sitzung wird für Sie im Konferenzraum 216 des Landratsamtes Ravensburg übertragen. Hierzu lade ich ein. Bitte beachten Sie, dass ein Zutritt in das Gebäude nur mit entsprechender Mund-Nasen-Bedeckung (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) sowie einem vollständigen Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem tagesaktuellen Schnelltest erfolgen kann.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 6: Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2022 des Zweckverbandes OEW
TOP 7: Anfragen und Verschiedenes

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



16.06.2021
Jahresabschluss 2020

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Die Gesellschafterversammlung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH hat am 15.06.2021 den Jahresabschluss der OEW Energie-Beteiligungs GmbH beschlossen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 17.06.2021 bis 25.06.2021 während der üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus.

Außerdem hat der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke einen Beteiligungsbericht erstellt. Auch dieser liegt vom 17.06.2021 bis 25.06.2021 während der üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus.

Ravensburg, den 16. Juni 2021


gez.
Barbara Endriss
Geschäftsführerin OEW Energie-Beteiligungs GmbH


Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass durch die Corona-Pandemie ein Zutritt in das Gebäude des Landratsamtes Ravensburg nur mit einem Termin sowie mit entsprechender Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann. Zur Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.



16.06.2021
Jahresabschluss 2020

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Bilanz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2020

A Anlagevermögen

I Sachanlagen

1. Technische Anlagen und Maschinen: 364.707,00 €
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung (1): 1.468,00 €
3. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau (1): 0,00 €

II Finanzanlagen

1. Beteiligungen (2): 4.184.662.460,76 €

B Umlaufvermögen

I Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (3): 6.201.562,21 €
2. Forderungen gegen Gesellschafter (3): 9.430,54 €
3. Sonstige Vermögensgegenstände (3): 2.072.388,52 €
II Sonstige Wertpapiere (4): 63.404.329,26 €
III Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (5): 49.822.752,15 €
Summe Aktiva: 4.306.539.098,44 €

C Eigenkapital

I Gezeichnetes Kapital: 1.000.000,00 €
II Kapitalrücklage: 1.906.865.000,77 €
III Andere Gewinnrücklagen: 891.134.174,57 €
IV Bilanzgewinn (6), (25): 74.103.363,40 €

D Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (7): 715.333,00 €
2.Sonstige Steuerrückstellungen (8): 111.799,70 €
3.Sonstige Rückstellungen (8): 157.895,69 €

E Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (9), (10): 574.536.324,87 €
2.Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (9), (11): 856.879.560,81 €
3. Sonstige Verbindlichkeiten (9), (12): 1.035.645,63 €
Summe Passiva: 4.306.539.098,44 €


16.06.2021
Jahresabschluss 2020

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Anhang zur Bilanz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2020

A Allgemeines:

  • Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. In Verbindung mit § 103 Abs. 1 Nr.5 b) der Gemeindeordnung Baden-Württemberg werden der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Somit sind die Regelungen für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs.3 HGB anzuwenden. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2020 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft ist unter der Firma OEW Energie-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Ravensburg im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 4678 eingetragen.
     

B Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

  • Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
     
  • (1) Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Erhaltene Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm zur Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäuleninfrastruktur werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der geförderten Anlagegüter abgesetzt. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage 3, Blatt 6) dargestellt.
     
  • (2) Die Bewertung des Beteiligungsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten. Die OEW Energie-Beteiligungs GmbH ist zum 31.12.2020 Eigentümerin von insgesamt 129.299.783 EnBW Aktien.
     
  • Angaben zum Anteilsbesitz:
    EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe:
    -> Beteiligung: 46,745 %, EK in EUR: 3.693,8 Mio., Ergebnis 2020 in EUR: 157,9 Mio.
    Erdgas Südwest GmbH, Karlsruhe:
    -> Beteiligung: 21,00 %, EK in EUR: 71,2 Mio., Ergebnis 2020 in EUR: 2,2 Mio
    Solarpark Leutkirch GmbH & Co. KG, Leutkirch im Allgäu:
    -> Beteiligung: 20,00 %, EK in EUR: 8,1 Mio., Ergebnis 2020 in EUR: 0,7 Mio.
    Solarpark Leutkirch Verwaltungsgesellschaft mbH, Leutkirch im Allgäu:
    -> Beteiligung: 20,00 %
    NetCom BW GmbH, Ellwangen:
    -> Beteiligung: 25,10 %, EK in EUR: 24,2 Mio., Ergebnis 2020 in EUR: -0,3 Mio.
    EnBW Onshore Portfolio GmbH, Stuttgart:
    -> Beteiligung: 16,66 %, EK in EUR: 85,5 Mio., Ergebnis 2020 in EUR: 3,3 Mio.
    VNG AG (vormals "VNG Verbundnetz Gas AG"), Leipzig:
    -> Beteiligung: 4,21 %, EK in EUR: 875,5 Mio., Ergebnis 2020 in EUR: 30,5 Mio.
    EnBW Windpark Buchholz III GmbH, Stuttgart:
    -> Beteiligung: 24,95 %, EK in EUR: 21,8 Mio., Ergebnis 2020 in EUR: 0,1 Mio.
     
  • Am 27.11.2020 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes OEW und daraufhin auch die Gesellschafterversammlung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH beschlossen, eine Gesellschaft zum Ausbau von Glasfaserinfrastruktur in Baden-Württemberg zu gründen. Aktuell wird die Gründung der OEW Breitband GmbH vorbereitet.

 
  • (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 72.388,52 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von Mio. EUR 2 eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren. Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Verrechnungskonten und Gesellschafterdarlehen. Die Gesellschafterdarlehen werden marktüblich verzinst.
     
  • (4) Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.
     
  • (5) Bei Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten handelt es sich um Kassenbestand, Kontokorrent- und Geldmarktguthaben.
     
  • (6) Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 04.06.2020 wurde der Bilanzgewinn 2019 in Höhe von EUR 76.925.108,99 in die Gewinnrücklage eingestellt.
     
  • (7) Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem ratierlich degressiven Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der 10-Jahresdurchschnittszinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 2,30 % (Vj. 2,71 %) verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden zum 01.01.2021 mit 1,40 % in Höhe des zum Zeitpunkt des Gutachtens geltenden Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst Bund und Kommunen (Vj. 1,50 %) und im Gehaltstrend ab 2022 mit 1,50 % und erwartete Rentensteigerungen mit 1,50 % (Vj. 1,50 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 0,00 % (Vj. 0,00 %) berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittssatz und dem 7-Jahresdurchschnittssatz beträgt zum Abschlussstichtag EUR 103.870 (Vj. EUR 92.754,00) und unterliegt gemäß § 253 Abs. 2 i. V. m. Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.
     
  • (8) Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten des Jahresabschlusses, Kosten für ausstehende Rechnungen sowie Kosten für nicht verbrauchten Urlaub.
     
  • (9) Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt (Anlage 3, Blatt 6).
  • (10) Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind sieben Darlehen in Höhe von EUR 199.536.320,00, EUR 30.000.000,00, EUR 40.000.000,00, EUR 10.000.000,00, EUR 35.000.000,00, EUR 200.000.000,00 und EUR 50.000.000,00 gegenüber der LBBW ausgewiesen. Zur Sicherung dieser Darlehen bestehen selbstschuldnerische Bürgschaften des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke, Ravensburg, in voller Höhe. Außerdem ist ein Darlehen in Höhe von EUR 10.000.000,00 gegenüber der Kreissparkasse Ravensburg ausgewiesen. Auch zur Sicherung dieses Darlehens besteht eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke.
     
  • (11) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 856.879.560,81 betreffen Darlehen, die im Wesentlichen für den Erwerb von Beteiligungen zur Verfügung gestellt wurden.
  • (12) In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Abgrenzungen für Avalprovisionen und für Zinsen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 829.971,71 (Vj. EUR 875.176,27) ausgewiesen.
     
  • (13) Es ergibt sich per Saldo eine aktive latente Steuer, die in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wird. Aktive latente Steuern entstehen einerseits aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Finanzanlagen, der Wertpapiere des Umlaufvermögens und der Pensionsrückstellungen sowie andererseits aus steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen. Passive latente Steuern ergeben sich aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 28,53 % zugrunde gelegt.
     

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung:

  • (14) Die Umsatzerlöse bestehen ausschließlich aus dem Betrieb von Ladesäulen im OEW-Verbandsgebiet.
     
  • (15) In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 1.277,96 (Vj. EUR 39.645,55) enthalten.
     
  • (16) Zur Feststellung der Werthaltigkeit der Beteiligung an der EnBW wurde ein Impairment-Test zum Stichtag 31.12.2020 durchgeführt. Der ermittelte Wert liegt über den Anschaffungs- und Herstellungskosten von 31,27 pro Aktie. Im Vorjahr lag der ermittelte Wert ebenfalls deutlich über den Anschaffungs- und Herstellungskosten.
  • (17) Der Materialaufwand betrifft ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen.
     
  • (18) Im Personalaufwand sind Aufwendungen für Gehälter und für die Zuführung zur Rückstellung für nicht verbrauchten Urlaub (insgesamt TEUR 198; Vj. TEUR 202), soziale Aufwendungen (TEUR 4; Vj. TEUR 4) sowie Aufwendungen für Altersversorgung (TEUR 115, Vj. TEUR 128) enthalten.
     
  • (19) Das im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers beträgt für die Abschlussprüfung EUR 70.000,00 und für Steuerberatungsleistungen EUR 25.966,29.
     
  • (20) In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 8.661.178,08 (Vj. EUR 7.402.256,02) enthalten. Darüber hinaus wurden Aufwendungen für Abzinsungen in Höhe von EUR 16.083,00 (Vj. EUR 15.459,00) erfasst.
     
  • (21) Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in Höhe von EUR 25.401,15 auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftsfähigkeit und in Höhe von EUR 86.398,55 auf das Ergebnis aus 2019.
     

Sonstige Angaben:

  • (22) Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die 2020 eingegangen worden sind aber erst 2021 zu Auszahlungen führen.
     
  • (23) Ein Aufsichtsrat besteht nicht.
     
  • (24) Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Barbara Endriss, Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und leitende Angestellte, dienstansässig in Ravensburg. Auf die Angabe der Bezüge wird unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
     
  • (25) Im Geschäftsjahr war, abgesehen von der Geschäftsführerin, eine geringfügig Beschäftigte angestellt.
     
  • (26) Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, EUR 20.000.000 an den einzigen Gesellschafter Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von EUR 54.215.163,10 in die Gewinnrücklage einzustellen.
     

Nachtragsbericht:

  • Nach dem Stichtag haben sich keine erwähnenswerten Ereignisse ergeben.
    Ravensburg, 12. Mai 2021
    gez.
    Barbara Endriss
    Geschäftsführerin
     

16.06.2021
Jahresabschluss 2020

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2020



16.06.2021
Jahresabschluss 2020

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers (Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

Prüfungsurteile:

  • Wir haben den Jahresabschluss der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, Ravensburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OEW Energie-Beteiligungs GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
     

Grundlage der Prüfungsurteile:

  • Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres-abschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
     

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss un den Lagebericht

  • Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan-zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
     

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

  • Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
     

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus


  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
     
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
     
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
     
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
     
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
     
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;
     
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
     

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Stuttgart, den 12. Mai 2021


Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


gez.
Heubach
Wirtschaftsprüfer


gez.
Schabert
Wirtschaftsprüfer



16.06.2021
Jahresabschluss 2020

Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke

Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), gemäß § 6 Absatz 1 i) und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 15. Juni 2021 den Jahresabschluss wie folgt beschlossen:

1. Feststellung des Jahresabschlusses

1.1 Die Bilanzsumme zum 31.12.2020 beträgt: 2.848.196.266,75 €

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 1.935.908.760,57 €
- das Umlaufvermögen 912.287.506,18 €

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Eigenkapital 2.848.039.603,78 €
- die Rückstellungen 500,00 €
- die Verbindlichkeiten 156.162,97 €
1.2   Bilanzgewinn 7.864.072,23 €
1.2.1 Summe der Erträge 8.892.055,20 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.027.982,97 €

2. Ergebnisverwendung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes OEW beschließt, zum 01.10.2021 einen Gesamtbetrag in Höhe von 40.000.000 Euro an die Mitgliedslandkreise auszuschütten. Die Ausschüttung wird in Höhe von 7.864.072,23 Euro aus dem Jahresergebnis 2020 und der Restbetrag aus den Gewinnrücklagen finanziert.

3. Der Prüfungsbericht des Prüfungsamts des Landratsamts Ravensburg

wird zur Kenntnis genommen.

4. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführerin wird Entlastung erteilt.

Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2020 entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen.

Es kann bestätigt werden, dass

  • bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
  • die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
  • der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist,
  • das Vermögen richtig und vollständig nachgewiesen ist, die Beschlüsse des Verwaltungsrates/der Verbandsversammlung vorliegen und satzungs- und ordnungsgemäß sind,
  • die Kassenvorgänge in Ordnung waren,
  • der Zweckverband OEW seiner Aufgabe nach Maßgabe von §3 der Verbandssatzung vom 21. Oktober 2009, in der Fassung vom 27. November 2020, d.h. unter anderem die Erhaltung des Verbandsvermögens sowie Förderung kultureller Zwecke im Verbandsgebiet, nachgekommen ist.

Das Kommunal- und Prüfungsamt kann der Verbandsversammlung empfehlen, den Jahresabschluss 2020 des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke festzustellen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 17.06.2021 bis 25.06.2021 während der üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus.

Ravensburg, den 16. Juni 2021

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender


Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass durch die Corona-Pandemie ein Zutritt in das Gebäude des Landratsamtes Ravensburg nur mit einem Termin sowie mit entsprechender Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann. Zur Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.



01.06.2021
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW am
15. Juni 2021

Am Dienstag, dem 15. Juni 2021, findet um 18:30 Uhr im Hotel Achalm, Achalm (Gewand) 2 in Reutlingen, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:

  • TOP 6: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 des Zweckverbandes OEW
     
  • TOP 7: Wahl eines Nachfolgers von Herrn Reumann in den Verwaltungsrat der OEW
     
  • TOP 8: Anfragen und Verschiedenes
     

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



12.01.2021
Wirtschaftsplan 2021

Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke

Aufgrund § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und gemäß § 6 Absatz 1 c und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 27.11.2020 für das Wirtschaftsjahr 2021 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan 2021 wird festgesetzt

a) bei den Erträgen auf 28.820.951 €
b) bei den Aufwendungen auf 5.228.067 €
c) der Jahresgewinn auf 23.592.884 €

2. im Vermögensplan

bei den Einnahmen und Ausgaben auf je 38.324.561 €

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €
 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 0 €

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €

§ 3 Umlage

Eine Umlage wird nicht erhoben.

Das Innenministerium Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 23.12.2020 Az 2-2214-6/1, die Gesetzmäßigkeit des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2021 bestätigt.

Der Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Vermögensplan ist vom Tage der Veröffentlichung an sieben Werktage (bis einschließlich 20.01.2021) im Landratsamt Ravensburg, Zimmer 217, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, öffentlich ausgelegt.

Ravensburg, den 12.01.2021

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass durch die Corona-Pandemie ein Zutritt in das Gebäude des Landratsamtes Ravensburg nur mit einem Termin sowie mit entsprechender Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann. Zur Terminvereinbarungen steht Ihnen unser Sekretariat zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0751 85-9240 gerne zur Verfügung.



27.11.2020
Satzungsänderung der OEW
am 27. November 2020

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke hat am 09.10.2019 aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 21 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit §§ 6 und 7 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. September 1974 (GBl. S. 408, 1975 S. 460, 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149) und aufgrund von § 19 der Verbandssatzung in der Fassung vom 1. Januar 1973 und der Änderungssatzungen vom 10. Januar 1978, 10. Oktober 1980, 15. Januar 1982, 28. April 1987, 1. Januar 1998, 24. Oktober 2009, 4. Februar 2012 und 9. Oktober 2019 folgende

Satzung zur Änderung
der Satzung des Zweckverbandes
Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW)


beschlossen:

§ 1
Die Satzung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) wird wie folgt geändert:

  1. ) Nach § 7 wird folgender § 7a eingefügt:
    § 7a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
    Sitzungen der Verbandsversammlung können gemäß § 15 Abs 2a GKZ in Verbindung mit § 37a GemO ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richten sich nach § 37a Abs. 1 und 2 GemO.
     
  2. ) In § 9 wird folgender Absatz 3 eingefügt: Sitzungen des Verwaltungsrates können gemäß § 15 Abs 2a GKZ in Verbindung mit § 37a GemO ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden. Die Voraus-setzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richten sich nach § 37a Abs. 1 und 2 GemO.
     
  3. ) Aus § 9 Abs. 3 wird § 9 Abs. 4 und aus § 9 Abs. 4 wird § 9 Abs. 5
     

§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ravensburg, den 27.11.2020


gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



19.11.2020
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW
am 27. November 2020

Am Freitag, dem 27. November 2020, findet um 17:45 Uhr im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg eine virtuelle, öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Die virtuelle Sitzung wird für Sie im Konferenzraum 216 des Landratsamtes Ravensburg übertragen. Hierzu lade ich ein. Bitte beachten Sie, dass ein Zutritt in das Gebäude nur mit entsprechender Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen kann.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 5: Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2021 des Zweckverbandes OEW
TOP 6: Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes OEW
TOP 7: Anfragen und Verschiedenes

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.


gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



22.07.2020
Jahresabschluss 2019

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Die Gesellschafterversammlung der OEW Energie-Beteiligungs GmbH hat am 22.06.2020 den Jahresabschluss der OEW Energie-Beteiligungs GmbH beschlossen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 23.07.2020 bis 31.07.2020 während der üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus.

Außerdem hat der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke einen Beteiligungsbericht erstellt. Auch dieser liegt vom 23.07.2020 bis 31.07.2020 während der üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus.

Ravensburg, den 22. Juli 2020


gez.
Barbara Endriss
Geschäftsführerin OEW Energie-Beteiligungs GmbH


01.07.2020
Jahresabschluss 2019

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Bilanz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2019

A Anlagevermögen

I Sachanlagen

1. Technische Anlagen und Maschinen: 454.666,00 €
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung (1): 1.536,00 €
3. Geleistete Anzahlungen und Anlage im Bau (1): 135.854,80 €

II Finanzanlagen

1. Beteiligungen (2): 4.187.067.885,59 €

B Umlaufvermögen

I Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (3): 2.913.476,97 €
2. Forderungen gegen Gesellschafter (3): 9.438,54 €
3. Sonstige Vermögensgegenstände (3): 82.845,58 €
II Sonstige Wertpapiere (4): 58.330.816,89 €
III Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (5): 14.855.436,77 €
Summe Aktiva: 4.263.851.957,14

C Eigenkapital

I Gezeichnetes Kapital: 1.000.000,00 €
II Kapitalrücklage: 1.906.865.000,77 €
III Andere Gewinnrücklagen: 814.209.065,58 €
IV Bilanzgewinn (6), (25): 76.925.108,99 €

D Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (7): 585.898,00 €
2.Sonstige Rückstellungen (8): 176.236,31 €

E Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (9), (10): 599.537.125,00 €
2.Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (9), (11): 863.577.746,73 €
3. Sonstige Verbindlichkeiten (9), (12): 975.775,76 €
Summe Passiva: 4.263.851.957,14

01.07.2020
Jahresabschluss 2019

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Anhang zur Bilanz der OEW Energie-Beteiligungs GmbH zum 31.12.2019

A Allgemeines:

  • Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. In Verbindung mit § 103 Abs. 1 Nr.5 b) der Gemeindeordnung Baden-Württemberg werden der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Somit sind die Regelungen für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs.3 HGB anzuwenden. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2019 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft ist unter der Firma OEW Energie-Beteiligungs GmbH mit Sitz in Ravens-burg im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 4678 eingetragen.
     

B Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

  • Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
     
  • (1) Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Erhaltene Zuwendungen aus dem Bundesförderprogramm zur Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäuleninfrastruktur werden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der geförderten Anlagegüter abgesetzt. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage 3, Blatt 6) dargestellt.
     
  • (2) Die Bewertung des Beteiligungsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten. Die OEW Energie-Beteiligungs GmbH ist zum 31.12.2019 Eigentümerin von insgesamt 129.299.783 EnBW Aktien.
     
  • Angaben zum Anteilsbesitz:
    EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe:
    -> Beteiligung: 46,745 %, EK in EUR: 3.275,5 Mio., Ergebnis 2019 in EUR: 280,5 Mio.
    Erdgas Südwest GmbH, Karlsruhe:
    -> Beteiligung: 21,00 %, EK in EUR: 73,9 Mio., Ergebnis 2019 in EUR: 6,6 Mio
    Solarpark Leutkirch GmbH & Co. KG, Leutkirch im Allgäu:
    -> Beteiligung: 20,00 %, EK in EUR: 8,9 Mio., Ergebnis 2019 in EUR: 0,6 Mio.
    Solarpark Leutkirch Verwaltungsgesellschaft mbH, Leutkirch im Allgäu:
    -> Beteiligung: 20,00 %
    NetCom BW GmbH, Ellwangen:
    -> Beteiligung: 25,10 %, EK in EUR: 24,4 Mio., Ergebnis 2019 in EUR: -0,3 Mio.
    EnBW Onshore Portfolio GmbH, Stuttgart:
    -> Beteiligung: 16,66 %, EK in EUR: 100,8 Mio., Ergebnis 2019 in EUR: 5,5 Mio.
    VNG AG (vormals "VNG Verbundnetz Gas AG"), Leipzig:
    -> Beteiligung: 4,21 %, EK in EUR: 865,1 Mio., Ergebnis 2019 in EUR: 160,8 Mio.
    EnBW Windpark Buchholz III GmbH, Stuttgart:
    -> Beteiligung: 24,95 %, EK in EUR: 23,1 Mio.
     
  • (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich um Verrechnungskonten und Gesellschafterdarlehen. Die Gesellschafterdarlehen werden marktüblich verzinst.
     
  • (4) Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls nach § 253 Abs. 4 HGB zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.
     
  • (5) Bei Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten handelt es sich um Kassenbestand, Kontokorrent- und Geldmarktguthaben.
     
  • (6) Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 04.06.2019 wurde der Bilanzgewinn 2018, EUR 407.064.694,22, in die Gewinnrücklage eingestellt.
     
  • (7) Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem ratierlich degressiven Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der 10-Jahresdurchschnittszinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 2,71 % (Vj. 3,21 %) verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 1,50 % (Vj. 1,50 %) und erwartete Rentensteigerungen mit 1,50 % (Vj. 1,50 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 0,00% (Vj. 0,00 %) berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellungen mit dem 10-Jahresdurchschnittssatz und dem 7-Jahresdurchschnittssatz beträgt zum Abschlussstichtag EUR 92.754,00 (Vj. EUR 87.835,00) und unterliegt gemäß § 253 Abs. 2 i. V. m. Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.
     
  • (8) Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten des Jahresabschlusses, Kosten für ausstehende Rechnungen sowie Kosten für nicht verbrauchten Urlaub.
     
  • (9) Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel im Einzelnen dargestellt (Anlage 3, Blatt 7).
  • (10) Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind sieben Darlehen in Höhe von EUR 199.536.320,00, EUR 45.000.000,00, EUR 40.000.000,00, EUR 15.000.000,00, EUR 40.000.000,00, EUR 200.000.000,00 und EUR 50.000.000,00 gegenüber der LBBW ausgewiesen. Zur Sicherung dieser Darlehen bestehen selbstschuldnerische Bürgschaften des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke, Ravensburg, in voller Höhe. Außerdem ist ein Darlehen in Höhe von EUR 10.000.000,00, gegenüber der Kreissparkasse Ravensburg ausgewiesen. Auch zur Sicherung dieses Darlehens besteht eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke.
     
  • (11) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 863.577.746,73 betreffen Darlehen, die im Wesentlichen für den Erwerb von Beteiligungen zur Verfügung gestellt wurden.
     
  • (12) In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Abgrenzungen für Avalprovisionen und für Zinsen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 875.176,27 (Vj. EUR 906.426,27) ausgewiesen.
     
  • (13) Es ergibt sich per Saldo eine aktive latente Steuer, die in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wird. Aktive latente Steuern entstehen einerseits aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Bereich der Finanzanlagen, der Wertpapiere des Umlaufvermögens und der Pensionsrückstellungen sowie andererseits aus steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen. Passive latente Steuern ergeben sich aus Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 28,53 % zugrunde gelegt.
     

Sonstige Angaben:

  • (14) Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die 2019 eingegangen worden sind aber erst 2020 zu Auszahlungen führen.
     
  • (15) Ein Aufsichtsrat besteht nicht.
     
  • (16) Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Barbara Endriss, Diplom-Verwaltungswirtin (FH) und leitende Angestellte, dienstansässig in Ravensburg. Auf die Angabe der Bezüge wird unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
     
  • (17) Im Geschäftsjahr war, abgesehen von der Geschäftsführerin, eine geringfügig Beschäftigte angestellt.
     
  • (18) Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 76.925.108,99 in die Gewinnrücklage einzustellen.
     

Nachtragsbericht:

  • Nachdem in China das Corona-Virus ganze Landstriche lahm gelegt hat, hat sich die Corona-Situation in Deutschland ebenfalls zu einer Pandemie entwickelt. Das öffentliche Leben wurde soweit wie möglich heruntergefahren. In wie weit sich dies auf die Wirtschaft in Deutschland auswirken wird, ist noch nicht abzusehen. Die Experten gehen von einer starken Rezession aus. Die Bundesregierung hat schnell gehandelt und ein Corona-Hilfspaket beschlossen. Die OEW Energie-Beteiligungs GmbH ist im Wesentlichen nur mittelbar über ihre Beteiligungen betroffen. Wie sich die wirtschaftliche Situation auf diese auswirken wird, ist noch offen. Es ist allerdings vermehrt mit Zahlungsausfällen zu rechnen und es wird auch einige Dellen im Ergebnis geben. Allerdings sind alle Unternehmen im Bereich der kritischen Infrastruktur aktiv. Die Arbeitsfähigkeit der Unternehmen aufrecht zu erhalten und damit auch die Versorgungssicherheit sicherzustellen, hat oberste Priorität. Die Unternehmen tun alles, um diesen Anforderungen auch gerecht zu werden. Die Entwicklung der Finanzmärkte in dieser Krisensituation hat direkte Auswirkungen auf die Geldanlagen der OEW Energie-Beteiligungs GmbH. Da die Anlagepolitik der OEW Energie-Beteiligungs GmbH eher konservativ ist, ist das Kursrisiko aber überschaubar. Es handelt sich im Wesentlichen um Inhaberschuldverschreibungen, die bis zum Ende der Laufzeit gehalten werden sollen. Die Geldanlagen werden nicht zur Finanzierung der laufenden Ausgaben gebraucht. Es besteht keine Notwendigkeit zur Veräußerung.
    Ravensburg, 5. Mai 2020
    gez.
    Barbara Endriss
    Geschäftsführerin
     

01.07.2020
Jahresabschluss 2019

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2019


01.07.2020
Jahresabschluss 2019

OEW Energie-Beteiligungs GmbH Ravensburg

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers (Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)

Prüfungsurteile:

  • Wir haben den Jahresabschluss der OEW Energie-Beteiligungs GmbH, Ravensburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der OEW Energie-Beteiligungs GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
     

Grundlage der Prüfungsurteile:

  • Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahres-abschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
     

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss un den Lagebericht

  • Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-mögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan-zieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
     

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

  • Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
     

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus


  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
     
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
     
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
     
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
     
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
     
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;
     
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
     

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Stuttgart, den 5. Mai 2020


Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft


gez.
Heubach
Wirtschaftsprüfer


gez.
Schabert
Wirtschaftsprüfer



26.06.2020
Jahresabschluss 2019

Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke

Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), gemäß § 6 Absatz 1 i) und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 22. Juni 2020 den Jahresabschluss wie folgt beschlossen:

1. Feststellung des Jahresabschlusses

1.1 Die Bilanzsumme zum 31.12.2019 beträgt: 2.850.248.277,64 €

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 1.935.583.520,13 €
- das Umlaufvermögen 914.664.757,51 €

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Eigenkapital 2.850.175.531,55 €
- die Rückstellungen 1.620,00 €
- die Verbindlichkeiten 71.126,09 €
1.2   Bilanzgewinn 6.075.925,90 €
1.2.1 Summe der Erträge 7.735.595,77 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.659.669,87 €

2. Ergebnisverwendung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes OEW beschließt, einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.000.000 Euro an die Mitgliedslandkreise auszuschütten. Die Ausschüttung wird aus dem Jahresergebnis 2019 und der Gewinnrücklagen finanziert.

3. Der Prüfungsbericht des Prüfungsamts des Landratsamts Ravensburg

wird zur Kenntnis genommen.

4. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführerin wird Entlastung erteilt.

Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2019 entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen.

Es kann bestätigt werden, dass

  • bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
  • die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
  • der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist,
  • das Vermögen richtig und vollständig nachgewiesen ist, die Beschlüsse des Verwaltungsrates/der Verbandsversammlung vorliegen und satzungs- und ordnungsgemäß sind,
  • die Kassenvorgänge in Ordnung waren,
  • der Zweckverband OEW seiner Aufgabe nach Maßgabe von §3 der Verbandssatzung vom 21. Oktober 2009, in der Fassung vom 09. Oktober 2019, d.h. unter anderem die Erhaltung des Verbandsvermögens sowie Förderung kultureller Zwecke im Verbandsgebiet, nachgekommen ist.

Das Kommunal- und Prüfungsamt kann der Verbandsversammlung empfehlen, den Jahresabschluss 2019 des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke festzustellen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 29.06.2020 bis 07.07.2020 während der üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 217, öffentlich aus.

Ravensburg, den 26. Juni 2020

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



18.06.2020
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW
22. Juni 2020

Am Montag, dem 22. Juni 2020, findet um 17:30 Uhr im Hotel Gasthof Ochsen, Herrenstraße 21 in Kisslegg, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:

  • TOP 6: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019 des Zweckverbandes OEW
     
  • TOP 7: Wahl der OEW-Vertreter in den Gremien der EnBW Holding und der Netze BW
     
  • TOP 8: Anfragen und Verschiedenes
     

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



31.01.2020
Wirtschaftsplan 2020

Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke

Aufgrund § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und gemäß § 6 Absatz 1 c und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 06.12.2019 für das Wirtschaftsjahr 2020 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan 2020 wird festgesetzt

a) bei den Erträgen auf 8.991.178 €
b) bei den Aufwendungen auf 1.518.067 €
c) der Jahresgewinn auf 7.473.111 €

2. im Vermögensplan

bei den Einnahmen und Ausgaben auf je 14.171.297 €

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €
 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 0 €

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €

§ 3 Umlage

Eine Umlage wird nicht erhoben.

Das Innenministerium Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 22.01.2020 Az 2-2214.4-33/34, die Gesetzmäßigkeit des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2020 bestätigt.

Der Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Vermögensplan ist vom Tage der Veröffentlichung an sieben Werktage (bis einschließlich 11.02.2020) im Landratsamt Ravensburg, Zimmer 217, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich ausgelegt.

Ravensburg, den 31.01.2020

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender

Hinweis in eigener Sache:
Der Zweckverband OEW wird seine amtlichen Bekanntmachungen in Zukunft nur noch auf der eigenen Homepage, www.oew-energie.de, veröffentlichen. Die Verbandssatzung wurde entsprechend geändert.



09.10.2019
Satzungsänderung der OEW
am 9. Oktober 2019

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke hat am 09.10.2019 aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 21 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit §§ 6 und 7 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in der Fassung vom 16. September 1974 (GBl. S. 408, 1975 S. 460, 1976 S. 408), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149) und aufgrund von § 19 der Verbandssatzung in der Fassung vom 1. Januar 1973 und der Änderungssatzungen vom 10. Januar 1978, 10. Oktober 1980, 15. Januar 1982, 28. April 1987, 1. Januar 1998, 24. Oktober 2009 und 4. Februar 2012 folgende

Satzung zur Änderung
der Satzung des Zweckverbandes
Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW)


beschlossen:

§ 1
Die Satzung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) wird wie folgt geändert:

  1. ) In § 3 Absatz 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: "Darüber hinaus engagiert er sich im Bereich der kommunalen Infrastruktur."
     
  2. ) § 4 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: "An die Stelle der Betriebssatzung tritt die Verbandssatzung, an die Stelle des Gemeinderats die Verbandsversammlung, an die Stelle des Betriebsausschusses der Verwaltungsrat, an die Stelle des Bürgermeisters der Verbandsvorsitzende und an die Stelle der Betriebsleitung die Geschäftsleitung."
     
  3. ) § 5 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: "Die Verbandsversammlung wählt auf die Zeit ihrer Amtsperiode aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, einen ersten und einen zweiten Stellvertreter."
     
  4. ) In § 6 c) wird der Begriff "der Haushaltssatzung" durch den Begriff "des Wirtschaftsplans" ersetzt und § 6 j) wird wie folgt gefasst: die Anerkennung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Verwaltungsrates, des Verbandsvorsitzenden und der Geschäftsleitung.
     
  5. ) In § 7 Absatz 5 Satz 2 wird die Abkürzung "GO" durch die Abkürzung "GemO" ersetzt.
     
  6. ) In § 8 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort "Ersatzmann" durch das Wort "Stellvertreter" ersetzt.
     
  7. ) In § 8 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort "Ersatzmänner" durch das Wort "Stellvertreter" ersetzt.
     
  8. ) § 9 Absatz 1 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: "die Einstellung von leitenden Beamten und leitenden Beschäftigten des Verbandes und die Festsetzung ihrer Besoldung und Vergütung;"
     
  9. ) § 10 Absatz 1 Satz 5 werden die Worte "der Haushaltssatzung" durch die Worte "des Wirtschaftsplanes" ersetzt.
     
  10. ) § 18 wird wie folgt gefasst: "Die Bekanntmachungen des Verbandes werden auf der Homepage des Verbandes, www.oew-energie.de, veröffentlicht."
     

§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ravensburg, den 09.10.2019

Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



08.10.2019
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW
am 9. Oktober 2019

Am Mittwoch, dem 9. Oktober 2019, findet um 15:30 Uhr im Graf-Albrecht-Saal des Schlosses Haigerloch, 72401 Haigerloch, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:

  • 1.) Verabschiedung der ausscheidenden und Begrüßung der neuen Mitglieder der OEW-Verbandsversammlung und kurze Info zu den OEW
     
  • 2.) Wahlen des/der Verbandsvorsitzenden, seiner/ihrer beiden Stellvertreter (erster und zweiter Stellvertreter) und der Mitglieder des OEW-Verwaltungsrates und deren Stellvertreter
     
  • 3.) Beschlussfassung über die Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke
     
  • 4.) Bericht über die Ergebnisse der Prüfung der Jahre 2011 - 2017 durch die GPA
     
  • 5.) Anfragen und Verschiedenes

Im Anschluss daran findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



14.06.2019
Jahresabschluss 2018

Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke

Aufgrund § 16 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG), gemäß § 6 Absatz 1 i) und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 4. Juni 2019 den Jahresabschluss wie folgt beschlossen:

1. Feststellung des Jahresabschlusses

1.1 Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beträgt: 2.844.168.809,70 €

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 1.935.394.703,53 €
- das Umlaufvermögen 908.774.106,17 €

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Eigenkapital 2.844.099.605,65 €
- die Rückstellungen 2.397,17 €
- die Verbindlichkeiten 66.806,88 €
1.2   Bilanzgewinn 6.670.327,15 €
1.2.1 Summe der Erträge 7.780.121,05 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 1.109.793,90 €

2. Ergebnisverwendung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes OEW beschließt, den Bilanzgewinn 2018 in Höhe von 6.670.327,15 Euro in die Gewinnrücklage einzustellen.

3. Der Prüfungsbericht des Prüfungsamts des Landratsamts Ravensburg

wird zur Kenntnis genommen.

4. Dem Verwaltungsrat und der Geschäftsführerin wird Entlastung erteilt.

Der zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen.

Es kann bestätigt werden, dass

  • bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,
  • die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
  • der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist,
  • das Vermögen richtig und vollständig nachgewiesen ist, die Beschlüsse des Verwaltungsrates/der Verbandsversammlung vorliegen und satzungs- und ordnungsgemäß sind,
  • die Kassenvorgänge in Ordnung waren,
  • der Zweckverband OEW seiner Aufgabe nach Maßgabe von §3 der Verbandssatzung vom 21. Oktober 2009, in der Fassung vom 27. Januar 2012, d.h. unter anderem die Erhaltung des Verbandsvermögens sowie Förderung der Kultur und des Brauchtums im Verbandsgebiet, nachgekommen ist.

Das Kommunal- und Prüfungsamt kann der Verbandsversammlung empfehlen, den Jahresabschluss 2018 des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke festzustellen.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen von 17.06.2019 bis 26.06.2019 während der üblichen Dienstzeiten im Landratsamt Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, Zimmer 314, öffentlich aus.

Ravensburg, den 14. Juni 2019

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



25.05.2019
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW
am 4. Juni 2019

Am Dienstag, dem 4. Juni 2019, findet um 18:30 Uhr im Hotel-Restaurant Ochsen, Marktstraße 4, 89143 Blaubeuren, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 6: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2018 des Zweckverbandes OEW
TOP 7: Anfragen und Verschiedenes

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



25.01.2019
Wirtschaftsplan 2019

Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke

Aufgrund § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) und gemäß § 6 Absatz 1 c und § 13 der Verbandssatzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberschwäbische Elektrizitätswerke am 30.11.2018 für das Wirtschaftsjahr 2019 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan 2019 wird festgesetzt

a) bei den Erträgen auf 7.601.676 €
b) bei den Aufwendungen auf 1.562.000 €
c) der Jahresgewinn auf 6.039.676 €

2. im Vermögensplan

bei den Einnahmen und Ausgaben auf je 6.039.676 €

3. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €
 

4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 0 €

§ 2 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 €

§ 3 Umlage

Eine Umlage wird nicht erhoben.

Das Innenministerium Baden-Württemberg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 07.01.2019 Az 2-2214.4-33/33, die Gesetzmäßigkeit des beschlossenen Wirtschaftsplanes 2019 bestätigt.

Der Wirtschaftsplan mit Erfolgs- und Vermögensplan ist vom Tage der Veröffentlichung an sieben Werktage (bis einschließlich 05.02.2019) im Landratsamt Ravensburg, Zimmer 521, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg, zu den üblichen Geschäftszeiten öffentlich ausgelegt.

Ravensburg, den 25.01.2019

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender



20.11.2018
Öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW
am 30. November 2018

Am Freitag, dem 30. November 2018, findet um 17:45 Uhr im Konferenzraum Stuiben im Business-Center des CenterParcs Park Allgäu, Allgäuallee 40, 88299 Leutkirch, eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung der OEW statt. Hierzu lade ich ein.

Tagesordnung Öffentliche Sitzung:
TOP 6: Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2019 des Zweckverbandes OEW
TOP 7: Anfragen und Verschiedenes

Vorab findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.

gez.
Lothar Wölfle
Verbandsvorsitzender