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Erklärung zur
Barriere­freiheit

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Bedienungs-
Informationen

Rechtliche Grundlagen

Öffentliche Stellen sind (mit Ausnahmen lt. Ziffer 26) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, Webauftritte und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Am 12. Dezember 2018 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) beschlossen und damit die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webangeboten im Internet und in Sozialen Netzwerken, Intranets und Apps öffentlicher Stellen umgesetzt.

Die OEW ist als Nicht-Regierungs-Organisation (NRO) nicht unmittelbar verpflichtet, aber dennoch bemüht, diese Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand dieses Webauftritts gemäß der gültigen Gesetzgebung.

Diese Erklärung gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version des Webauftritts www.oew-energie.de.

Konformitätsstatus

Dieser Webauftritt ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.
Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 und die WCAG 2.0 erfüllt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung nach §4 Absatz 2 L-BGG
Überprüfung durchgeführt von: Administrator
Erstellungsdatum: 21.08.2024
Letzte Überprüfung: 01.10.2024

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.

Diese Bereiche sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Wenn Sie Zugang zu PDF-Dateien oder anderen Dateien benötigen, die noch nicht barrierefrei sind, wenden Sie sich bitte an die OEW. Schreiben Sie eine E-Mail an pia.haerle@oew-energie.de. Telefon: 0751 85-9240.

Durchsetzungs- /Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Webauftritt die in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen zunehmend erfüllt, können Sie sich an die Assistenz der OEW-Geschäftführung wenden.

Pia Härle
Oberschwäbische Elektrizitätswerke
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg
0751 / 85-9240
E-Mail: pia.haerle(at)oew-energie.de


Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Die Kontaktdaten für den zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben, können Sie über die Webseite Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in Erfahrung bringen.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.